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Absicherung / Sicherheit

Absicherung / Sicherheit

Bei einem Policendarlehen dient eine Kapitallebens- oder private Rentenpolice als Sicherheit für das Darlehen der Bank. Technisch handelt es sich um eine Sicherungsabtretung, die die Bank beim Versicherer eintragen lässt und die diese mit gesondertem Schreiben bestätigt. Für den Darlehensnehmer übernimmt die Bank die Regelung der Formalien dazu.
Inhaltlich bedeutet die Abtretung, dass der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens die Police nicht einfach kündigen oder verändern kann. Änderungen (z.B. der Zahlungsweise) sind in der Praxis in der Regel mit Zustimmung der Bank möglich.
Nach Ablauf oder der Rückzahlung des Darlehens wird die Sicherungsabtretung wieder ausgetragen. Läuft das Policendarlehen bis zum Ablaufdatum der Versicherung, erfolgt die Auszahlung standardmäßig in einer Summe an die Bank. Die Restzahlung an den Darlehensnehmer wird taggleich überwiesen.
Wichtig zu wissen: Durch die Beleihung ändert sich im Hinblick auf Ihren Versicherungsschutz nichts. Der Versicherungsschutz und alle Leistungen z.B. aus Zusatzversicherungen, wie Berufsunfähigkeit, Todes- oder Unfallschutz, bleiben erhalten!
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