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Ende der Versicherung

Tilgung des Policendarlehens bei Ablauf der Versicherung

Läuft die Lebensversicherung oder die private Rentenpolice ab und läuft das Policendarlehen bis zum Ablauf der Police kann die erforderliche Tilgung des Policendarlehens direkt von der Ablaufleistung in Abzug gebracht werden. Dadurch wird vermieden, dass der Versicherungsnehmer erst Liquidität zur Tilgung des Darlehens bereitstellen muss. Die Ablaufleistung ist bei klassischen Lebens- und Rentenpolicen höher als das Policendarlehen, da der Rückkaufswert während der Laufzeit durch die Verzinsung des Deckungsstocks steigt. Zum Ablauf kommen in der Regel auch noch Schlussüberschüsse hinzu.

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