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Lebensversicherung verkaufen

Eine bestehende Kapitallebens- oder pirvate Rentenversicherungspolice kann man vor Ablauf verkaufen.
Unter einem Verkauf versteht man in erster Linie eine Veräußerung an einen Dritten.
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten der Veräußerung.
Die häufigste Form ist die Rückgabe an den Versicherer.
Eine andere Möglichkeit ist die Veräuerung an einen Dritten, in der Regel über den sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Eine weitere, aber relativ selten genutzte Möglichkeit ist die unentgeltliche Übertragung an einen Familienangehörigen.
Ein Verkauf vor Ablauf der Police wird in der Regel durch einen plötzlichen Geldbedarf ausgelöst.
Problematisch dabei ist, dass bei einer Rückgabe an den Versicherer nur der aktuelle Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Das bedeutet in der Praxis erhebliche Verluste bei einer vorzeitigen Kündigung.
Wie kann man diese Verluste vermeiden?

Mit einem Policendarlehen erhalten Versicherungsnehmer sofort Geld ohne die Altersvorsorge aufzulösen.
Bei einer solchen Beleihung bleibt der Versicherungssschutz bestehen und das Versicherungsguthaben verzinst sich weiter. Schlussüberschüsse bleiben so erhalten und werden bei Ablauf ausgezahlt.
Vor einer Kündigung sollten Versicherungsnehmer unbedingt eine Beleihung prüfen!
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