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Schufa

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ kurz Schufa führt für Gläubiger eine Einschätzung der Bonität von Schuldnern durch. Für die Beantragung eines LV-Kredit wird eine Bonitätseinschätzung benötigt, da alle Banken seit 21.3.2016 verpflichtet sind eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucher-Darlehen vorzunehmen. Damit soll eine Überforderung des Darlehensnehmers verhindert werden. Die Abfrage bei der Schufa umfasst nur eine Konditionsabfrage und beeinflusst den Schufa-Score nicht!
Die Vergabe des Darlehens wird der Schufa nicht gemeldet und das Policendarlehen ist damit nicht bei der Schufa erfasst.

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