Policendarlehen und Steuern

Führt ein Policendarlehen zur Steuerschädlichkeit?

Policendarlehen für Privatleute:

Für Kapitallebens- und private Rentenpolicen gilt, dass die Lebensversicherung steuerschädlich wird, wenn die Zinsen für das Policendarlehen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Bitte lesen Sie auch das zum Download zur Verfügung gestellte Merkblatt mit Informationen zum Thema Policendarlehen und Steuern:

Merkblatt Steuerschädlichkeit zum herunterladen

Wird das Darlehen ausschließlich für private Zwecke benötigt, entstehen auch KEINE steuerlichen Probleme.
Grundsätzlich gilt, dass alle hier aufgeführten Punkte allgemeine Ausführungen sind und keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen können.

Rechtlicher Hinweis zum Download: Der Download des Merkblattes ist nur für private Kunden der Volksbank Weschnitztal bzw. der LifeFinance KG zulässig.
Eine gewerbliche Nutzung dieses Merkblatts durch Dritte ist verboten.

Policendarlehen für Selbstständige und Gewerbetreibende:

Zunächst gilt im Grunde die identische Regelung, d. h. ein Selbstständiger oder Gewerbetreibender kann genau wie ein Privatmann ein Policendarlehen steuerunschädlich aufnehmen, wenn das Geld für die ausschließliche Verwendung in der privaten Vermögenssphäre benötigt wird. Fließt dagegen das Darlehen auf ein betriebliches Konto oder werden Mittel aus dem Darlehen für Anschaffungen in der betrieblichen / gewerblichen Vermögenssphäre verwendet (oder z. B. zum Ausgleich von betrieblichen Verbindlichkeiten), kann dies zur Steuerschädlichkeit der Lebensversicherung führen. Aber auch hier gibt es eine Reihe von Ausnahmen, bei denen auch für betriebliche Zwecke ein Policendarlehen eingesetzt werden kann, ohne dass dies zur Steuerschädlichkeit führt. Bitte lesen Sie dazu als erste Information das zum Download zur Verfügung gestellte und ziehen Sie Ihren Steuerberater zur Klärung aller rechtlichen und steuerlichen Fragen hinzu.

Die Ausführungen beziehen sich auf Kapitallebens- oder private Rentenpolicen, bei denen der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist. Versicherungspolicen, bei denen der Versicherungsnehmer eine juristische Person (z. B. GmbH oder AG) ist, können nicht von der Volksbank Weschnitztal beliehen werden.

Merkblatt Steuerschädlichkeit zum herunterladen

Kann ein Policendarlehen zur Steuerschädlichkeit der Police führen?

Ja, aber nur, wenn die Zinsen für das Policendarlehen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Welche Folgen hätte eine Steuerschädlichkeit?

Eine Steuerschädlichkeit würde dazu führen, dass die Versicherungsprämien nicht mehr nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 b, Abs. 2 EStG als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden können. Außerdem würde die Steuerfreiheit der Erträge aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG wegfallen.

Wird ein Policendarlehen dem Finanzamt gemeldet?

Die beleihende Bank meldet dem Finanzamt die Sicherungsabtretung der Police ab einem Kreditbetrag von 25.565 Euro. Die steuerlichen Folgen sind jedoch nicht von der Meldung an das Finanzamt oder der Behandlung in der Steuererklärung abhängig.

Wann sollte ich einen Steuerberater hinzu ziehen?

Grundsätzlich immer, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass die Zinsen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Für Selbstständige und Gewerbetreibende gilt, dass sie praktisch immer ihren Steuerberater einbinden sollten, wenn es um die Finanzierung betrieblicher Anschaffungen, Kosten oder Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten geht.